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Mobbing
Von Karl Marx soll die Analyse stammen, dass während
des Arbeitsverhältnisses bestimmte Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts
unvermeidlich seien. Denn die Arbeitskraft habe „keinen anderen
Behälter als menschliches Fleisch und Blut“. Schätzungen
zufolge werden an die 10% aller deutscher Arbeitnehmer während ihres
Erwerbslebens am Arbeitsplatz über längere Zeit Opfer von Schikanen,
Benachteiligung und Ausgrenzung. Diese besondere Stressform nennen wir
Mobbing. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Mobbing
zieht sich durch alle sozialen Verflechtungen und Etagen eines Betriebs:
als horizontales Mobbing zwischen Kolleginnen und Kollegen, als vertikales
Mobbing zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Der Begriff ist dem Englischen Mob entlehnt und stammt wahrscheinlich aus dem Lateinischen (mobile
vulgus = aufgewiegelte Volksmenge). Demnach verstehen
wir unter Mobbing ein aggressives Aufwiegeln am Arbeitsplatz.
Ziel ist das Niedermachen und Herausdrängen einer Kollegin oder eines
Kollegen durch Diskriminierung. Vielleicht als Resultat genetisch fixierter
und sozial verfestigter Rollenbilder. Auch im Erwerbsleben mobben Männer
eher Frauen als umgekehrt. Für den Betroffenen bedeutet die Situation
ein außergewöhnlicher Stressfaktor und kann schnell zu psychosomatischen
Störungen und Krankheitssymptomen führen. Gut 40% aller Mobbingopfer
werden krank, 6% bleiben erwerbsunfähig oder müssen Frührente
beantragen.
Dabei fängt alles oft relativ harmlos an: mit dem Verbreiten von
nachteiligen Gerüchten, später bis hin zur üblen Nachrede.
Zielgerichtetes Mobbing bedient sich der gruppendynamisch unterhaltenen
Schikane, der Isolation und der Benachteiligung. Eines der Hauptziele
ist immer die Ausgrenzung So kann es zu einer „internen Arbeitsunfähigkeit“
des Gemobbten kommen. Damit wird Mobbing zu einem Problem an der Schnittstelle
von Recht und Medizin. Häufig sind Beleidigung oder Ehrverletzung
nachweisbar. Mitunter geht es sogar bis zum Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Vertikales Mobbing wird immer mehr zum Instrument von Stellenabbau: Zermürbetaktik
durch schikanöse Anweisungen oder Kaltstellen. So können unverschuldete
Arbeitsfehler zum Anlass von unbegründeten Abmahnungen genommen werden.
Über Mobbing klagen Männer dreimal häufiger als Frauen.
Es führt bei Männern häufiger als bei Frauen zu tiefgreifenden
Problemen der beruflichen Existenz. Die Hälfte der Opfer kündigen
oder schließen einen Aufhebungsvertrag. Zunächst das unvoreingenommene
Gespräch, dann aber auch arbeitsrechtliche Maßnahmen und notfalls
auch frühzeitige psychologische Hilfe sind unabdinglich. Viele Betriebe
haben bereits Mobbing-Beauftragte als Analysten und Schlichter. In unserer
Rechtslage sind für Mobbing die Tatbestände der Körperverletzung,
Verleumdung und Nötigung reserviert.
Kompetente Hilfe finden Betroffene auch im Internet unter www.mobbing-net.de,
einem Anti-Mobbing-Netzwerk mit zahlreichen Informationen und Links. Die
Inhalte der Fairness-Charta 2000
sind ebenfalls aufschlussreich.
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