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Mobbing


Von Karl Marx soll die Analyse stammen, dass während des Arbeitsverhältnisses bestimmte Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts unvermeidlich seien. Denn die Arbeitskraft habe „keinen anderen Behälter als menschliches Fleisch und Blut“. Schätzungen zufolge werden an die 10% aller deutscher Arbeitnehmer während ihres Erwerbslebens am Arbeitsplatz über längere Zeit Opfer von Schikanen, Benachteiligung und Ausgrenzung. Diese besondere Stressform nennen wir Mobbing. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Mobbing zieht sich durch alle sozialen Verflechtungen und Etagen eines Betriebs: als horizontales Mobbing zwischen Kolleginnen und Kollegen, als vertikales Mobbing zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Der Begriff ist dem Englischen Mob entlehnt und stammt wahrscheinlich aus dem Lateinischen (mobile vulgus = aufgewiegelte Volksmenge). Demnach verstehen wir unter Mobbing ein aggressives Aufwiegeln am Arbeitsplatz. Ziel ist das Niedermachen und Herausdrängen einer Kollegin oder eines Kollegen durch Diskriminierung. Vielleicht als Resultat genetisch fixierter und sozial verfestigter Rollenbilder. Auch im Erwerbsleben mobben Männer eher Frauen als umgekehrt. Für den Betroffenen bedeutet die Situation ein außergewöhnlicher Stressfaktor und kann schnell zu psychosomatischen Störungen und Krankheitssymptomen führen. Gut 40% aller Mobbingopfer werden krank, 6% bleiben erwerbsunfähig oder müssen Frührente beantragen.
Dabei fängt alles oft relativ harmlos an: mit dem Verbreiten von nachteiligen Gerüchten, später bis hin zur üblen Nachrede. Zielgerichtetes Mobbing bedient sich der gruppendynamisch unterhaltenen Schikane, der Isolation und der Benachteiligung. Eines der Hauptziele ist immer die Ausgrenzung So kann es zu einer „internen Arbeitsunfähigkeit“ des Gemobbten kommen. Damit wird Mobbing zu einem Problem an der Schnittstelle von Recht und Medizin. Häufig sind Beleidigung oder Ehrverletzung nachweisbar. Mitunter geht es sogar bis zum Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Vertikales Mobbing wird immer mehr zum Instrument von Stellenabbau: Zermürbetaktik durch schikanöse Anweisungen oder Kaltstellen. So können unverschuldete Arbeitsfehler zum Anlass von unbegründeten Abmahnungen genommen werden. Über Mobbing klagen Männer dreimal häufiger als Frauen. Es führt bei Männern häufiger als bei Frauen zu tiefgreifenden Problemen der beruflichen Existenz. Die Hälfte der Opfer kündigen oder schließen einen Aufhebungsvertrag. Zunächst das unvoreingenommene Gespräch, dann aber auch arbeitsrechtliche Maßnahmen und notfalls auch frühzeitige psychologische Hilfe sind unabdinglich. Viele Betriebe haben bereits Mobbing-Beauftragte als Analysten und Schlichter. In unserer Rechtslage sind für Mobbing die Tatbestände der Körperverletzung, Verleumdung und Nötigung reserviert.
Kompetente Hilfe finden Betroffene auch im Internet unter www.mobbing-net.de, einem Anti-Mobbing-Netzwerk mit zahlreichen Informationen und Links. Die Inhalte der Fairness-Charta 2000 sind ebenfalls aufschlussreich.

 

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